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Minijobs im Verein: Wenn Ehrenamt allein nicht mehr reicht

Viele Vereine beschäftigen Minijobber für Reinigung, Platzpflege, Thekendienst oder Veranstaltungen. Was Vorstände organisatorisch beachten sollten und warum klare Abläufe wichtiger werden.

Minijobs im Verein: Wenn Ehrenamt allein nicht mehr reicht


Viele Vereine leben vom Ehrenamt. Ohne Menschen, die freiwillig helfen, Veranstaltungen organisieren, Plätze pflegen oder Verantwortung übernehmen, würde Vereinsleben an vielen Orten kaum funktionieren. Trotzdem gibt es immer mehr Bereiche, in denen reine Ehrenamtsarbeit nicht mehr ausreicht.


Gerade bei regelmäßigen Aufgaben greifen Vereine deshalb manchmal auf Minijobs zurück. Das kann sinnvoll sein, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Denn sobald ein Verein jemanden beschäftigt, geht es nicht mehr nur um „ein bisschen Hilfe“, sondern um klare arbeitsrechtliche, finanzielle und organisatorische Abläufe.


Wo Minijobs im Verein häufig vorkommen


In der Praxis gibt es viele typische Bereiche, in denen Vereine Minijobber einsetzen. Dazu gehören zum Beispiel Reinigung im Vereinsheim, Platzpflege, Hausmeistertätigkeiten, Unterstützung bei Veranstaltungen, Thekendienste, Büroarbeiten oder organisatorische Aufgaben rund um Mitglieder und Termine.


Auch Trainer, Übungsleiter oder Betreuungspersonen können in bestimmten Fällen bezahlt werden. Hier sollte aber genau geprüft werden, ob es sich tatsächlich um einen Minijob, eine Übungsleiterpauschale, eine Ehrenamtspauschale oder eine andere Form der Vergütung handelt.


Ein typisches Beispiel aus dem Vereinsalltag


Ein Verein merkt, dass die Reinigung des Vereinsheims nicht mehr zuverlässig ehrenamtlich klappt. Nach jeder Veranstaltung bleiben Diskussionen: Wer macht sauber? Wer hat seinen Dienst vergessen? Warum bleibt alles wieder am Vorstand hängen?


Irgendwann entscheidet der Verein, eine Person regelmäßig gegen Bezahlung einzusetzen. Das entlastet zunächst alle. Gleichzeitig muss der Vorstand nun aber klären: Wie viele Stunden fallen an? Wie hoch ist die Vergütung? Wer meldet den Minijob an? Wer dokumentiert die Arbeitszeit? Und wer prüft, ob die monatliche Grenze eingehalten wird?


Mindestlohn gilt auch im Minijob


Ein häufiger Irrtum lautet: „Das ist doch nur ein kleiner Vereinsjob.“ Trotzdem gilt der gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich auch für Minijobs. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dadurch beträgt die Minijob-Grenze 2026 monatlich 603 Euro.


Für Vereine bedeutet das: Es reicht nicht, einfach irgendeinen Monatsbetrag zu vereinbaren. Der Verein muss prüfen, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet werden und ob die Vergütung zum Mindestlohn passt.


Stunden müssen realistisch geplant werden


Gerade bei Vereinen wird Arbeitszeit manchmal unterschätzt. „Das dauert nur kurz“ klingt einfach, stimmt aber im Alltag oft nicht. Reinigung, Vor- und Nachbereitung, Schlüsselübergaben, Einkäufe, Platzarbeiten oder Unterstützung bei Veranstaltungen können schnell mehr Zeit kosten als gedacht.


Wenn ein Minijobber regelmäßig mehr arbeitet als geplant, kann die Verdienstgrenze überschritten werden. Deshalb sollten Vereine Arbeitszeiten nicht nur schätzen, sondern sauber dokumentieren und regelmäßig prüfen.


Minijob ist nicht dasselbe wie Ehrenamt


Viele Vereine vermischen bezahlte Tätigkeit und Ehrenamt im Alltag. Genau das kann später zu Problemen führen. Ehrenamtliche helfen freiwillig. Beschäftigte im Minijob haben dagegen einen vereinbarten Arbeitsumfang, eine Vergütung und bestimmte Rechte.


Deshalb sollte klar sein, welche Aufgaben bezahlt werden und welche Aufgaben ehrenamtlich bleiben. Sonst entstehen schnell Missverständnisse im Verein: Warum bekommt die eine Person Geld, während andere kostenlos helfen? Welche Tätigkeiten gehören zum Minijob? Was ist freiwillige Zusatzhilfe?


Auch im Verein braucht es klare Zuständigkeiten


Ein Minijob sollte nicht einfach „nebenbei“ laufen. Der Vorstand sollte festlegen, wer Ansprechpartner ist, wer Stunden prüft, wer Zahlungen freigibt und wer Unterlagen aufbewahrt. Besonders wichtig ist das bei Vorstandswechseln.


Wenn nur eine Person weiß, wie der Minijob organisiert wurde, entsteht später schnell Chaos. Gerade Kassierer und Vorsitzende sollten deshalb dafür sorgen, dass Verträge, Meldungen, Arbeitszeiten und Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert werden.


Typische Fehler bei Minijobs im Verein


Viele Probleme entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder fehlender Organisation. Häufige Fehler sind zum Beispiel: keine saubere Anmeldung, fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen, unklare Aufgabenbeschreibung, Überschreiten der Verdienstgrenze, Vermischung mit Ehrenamt oder fehlende Unterlagen bei einem Vorstandswechsel.


Solche Fehler fallen oft erst später auf, etwa bei einer Prüfung, bei einem Streit oder wenn eine neue Person die Kasse übernimmt.


Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale nicht verwechseln


Viele Vereine kennen die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale. Diese können je nach Tätigkeit steuerlich interessant sein. Sie ersetzen aber nicht automatisch jede Form einer Beschäftigung und passen auch nicht zu jeder Aufgabe.


Ein Trainer im Jugendbereich ist anders einzuordnen als eine Reinigungskraft oder jemand, der regelmäßig Verwaltungsaufgaben übernimmt. Deshalb sollten Vereine bei Vergütungen immer genau prüfen, welche Regelung wirklich passt.


Gute Organisation schützt Verein und Vorstand


Minijobs können Vereine enorm entlasten. Sie können dafür sorgen, dass wichtige Aufgaben zuverlässig erledigt werden und nicht immer dieselben Ehrenamtlichen alles auffangen müssen. Gleichzeitig sollten Vorstände das Thema ernst nehmen.


Wer Arbeitszeiten, Zuständigkeiten, Zahlungen und Unterlagen sauber organisiert, schützt nicht nur den Verein, sondern auch die Menschen, die Verantwortung übernehmen. Denn Beschäftigung im Verein ist kein Hexenwerk — aber sie sollte nicht improvisiert werden.

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